Für den berechtigten, für die Prozessführung erforderlichen Aufwand der unentgeltlichen Vertretung und der amtlichen Verteidigung wird dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin aus der Staatskasse ein Honorar von Fr. 200.00 pro Stunde zuzüglich notwendiger Barauslagen und Mehrwertsteuer ausgerichtet. Barauslagen können mit Spesenpauschalen von bis zu 3% abgegolten werden. *
Soweit der Aufwand notwendigerweise zur Unzeit zu leisten ist, beträgt der Honoraransatz Fr. 260.00 pro Stunde. *
In besonderen Fällen kann die zuständige Instanz auf den Ansätzen gemäss den Abs. 1 und 2 einen Zuschlag von höchstens Fr. 20.00 pro Stunde gewähren.
Für erforderliche Reisezeiten von mindestens einer Stunde pro Tag, die nicht zur Fallbearbeitung nutzbar sind, können Fr. 100.00 pro Stunde vergütet werden.