Der Inhaber einer Datensammlung und der Betreiber einer zentralen Datenbank sind in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen verpflichtet, Informatiksysteme, ‑anwendungen, Daten oder Informationen gegen Verlust und unerwünschte Einwirkungen zu sichern, vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Bearbeitung zu schützen, die diesbezüglich notwendigen Notfallvorsorgemassnahmen sicherzustellen und die Grundsätze dieser Verordnung gemeinsam durchzusetzen.
Sofern die Gesetzgebung nichts anderes vorsieht, gelten für die Ordnungsmässigkeit und Sicherheit im Umgang mit Informatiksystemen, ‑anwendungen, Daten oder Informationen die anerkannten internationalen und nationalen Standards für das Informatiksicherheits- und das Informationsmanagement.
Die KSD:
- bewirtschaftet die Basisinfrastrukturen
- unterstützt alle dieser Verordnung unterstellten Organisationseinheiten bei der Einrichtung und beim Betrieb einer sicheren Informatik sowie bei der Umsetzung und Kontrolle der Sicherheitsmassnahmen
- überwacht die Einhaltung der technischen Sicherheitsanforderungen
- ist Ansprechpartnerin für alle dieser Verordnung unterstellten Organisationseinheiten in Fragen der Informatiksicherheit
Der Inhaber einer Datensammlung und der Betreiber einer zentralen Datenbank sind in ihrem Zuständigkeitsbereich in Bezug auf die eingesetzten Informatiksysteme, ‑anwendungen, Daten oder Informationen verantwortlich für:
- die Bestimmung der Schutzziele
- die Klassifizierung nach den Schutzzielen
- die Erstellung eines Massnahmenplanes zur Erreichung der Schutzziele und die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen
- die Kontrolle des in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Informatikbetriebes und der Informatiksicherheit
Der Informatiksicherheitsbeauftragte (ISB) der KSD ist verantwortlich für den Aufbau, die Implementierung, die Umsetzung und die Anpassung der gesamten Sicherheitsgrundsätze für den Informatik- und Telekommunikationsbetrieb der KSD als zentrale IT-Servicedienstleisterin und gegenüber allen dieser Verordnung unterstehenden Organisationseinheiten.
Der Fachausschuss der KSD ernennt ein Sicherheits-Gremium (Security-Board), bestehend aus mindestens drei Personen, wovon mindestens zwei Fachspezialisten, welche mit den Fragen der Informatiksicherheit vertraut und erfahren sind. Dieses Gremium berät den ISB, ist Kontrollorgan über die Tätigkeiten des ISB und Eskalationsstelle im Sinne von § 16 Abs. 1 dieser Verordnung.