Der Tod einer an ihrem Wohnsitz verstorbenen Person kann dem Bestattungsbeamten oder der Bestattungsbeamtin oder der Einwohnerkontrolle der Gemeinde gemeldet werden.
Die Bestattungsbeamtin oder der Bestattungsbeamte beziehungsweise die Einwohnerkontrolle melden den Todesfall dem Zivilstandsamt; sie sind für die Übergabe der ärztlichen Todesbescheinigung an das Zivilstandsamt verantwortlich.
In Ausnahmefällen kann die Bestattungsbeamtin oder der Bestattungsbeamte die Bestattung erlauben oder den Leichenpass ausstellen, ohne dass eine Bestätigung der Anmeldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt vorliegt. In diesem Fall muss unverzüglich Meldung an das Zivilstandsamt erstattet werden.