Die Nachführungsarbeiten werden nach der Honorarordnung 33 (HO33), Ausgabe 1992, Version Kanton Schaffhausen, entschädigt. Die HO33 wird jährlich der Teuerung angepasst. Der entsprechende Anwendungsfaktor wird von der Eidgenössischen Vermessungsdirektion (V+D) publiziert (www.cadastre.ch). Die Anpassung an die Teuerung wird automatisch wirksam.
Arbeiten, die nicht in der HO33 enthalten sind, werden nach dem Zeitaufwand (Regietarif) entschädigt. Auftragsbedingte Fremdkosten werden weiterverrechnet. Es gelten die Stundenansätze für die einzelnen Kategorien, wie sie von der Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) zur Anwendung empfohlen werden. Tarifdetails sind auf der Homepage des Amtes für Geoinformation (www.sh.ch) zu finden. Der Regietarif wird jährlich der Teuerung angepasst. Die entsprechenden Stundenansätze nach Kategorien werden von der KBOB publiziert (www.kbob.ch). Die Anpassung an die Teuerung wird automatisch wirksam. *
Anwendbar ist der Tarif des Jahres, in dem die Nachführungsarbeiten vorgenommen werden. Erfolgt die Nachführung mehr als fünf Jahre, nachdem das Amt für Geoinformation von der baulichen Veränderung Mitteilung erhalten hat, wird der Tarif angewendet, der im Jahr der Meldung Geltung hatte. *