Der Regierungsrat ist zuständig für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sowie deren Aufhebung und Abänderung.
Er ist ferner zuständig für:
- den Erlass der Kostenverfügung nach Abschluss des Verfahrens
- die Stellungnahme zu Anträgen auf Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen auf Bundesebene