Die Akten der Schlichtungsverfahren werden wie folgt archiviert:
- Akten der Friedensrichterämter in den vom Kreishauptort zur Verfügung gestellten Archivräumen
- Akten der Schlichtungsstelle für Mietsachen und der Schlichtungsstelle bei Diskriminierungen im Erwerbsleben im Archiv des Kantonsgerichts
Die Akten der Gerichtsverfahren werden wie folgt archiviert:
- Akten der kantonsgerichtlichen Verfahren im Archiv des Kantonsgerichts
- Akten der strafprozessualen Berufungsverfahren zusammen mit den entsprechenden kantonsgerichtlichen Akten im Archiv des Kantonsgerichts
- Akten der weiteren obergerichtlichen Verfahren im Archiv des Obergerichts
Für die Archivierung der Akten der übrigen Justizbehörden sind diese selber besorgt. Das Obergericht erteilt nötigenfalls die erforderlichen Weisungen; es kann die Akten bei sich oder an einem andern zentralen Ort archivieren.
Schiedsgerichte mit Sitz im Kanton Schaffhausen können ihre Akten dem Obergericht zur Aufbewahrung übergeben.