Grunddaten sind vollständige Angaben zu natürlichen und juristischen Personen sowie zu anderen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Vereinen oder Einzelfirmen etc.
Grunddaten dürfen im Zusammenhang mit erkennungsdienstlichen Daten, Haftdaten, Fahndungsdaten, Geschäftsdaten, Daten über Tatbestände mit zu ermittelnder Täterschaft und Daten der Waffengesetzgebung gespeichert werden.
In der Regel können folgende Grunddaten über natürliche Personen gespeichert werden:
- Name, Vorname, Geburtsname
- Genannt- und Spitznamen
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Heimatort oder Heimatland; Ausländerstatus
- Geschlecht
- Ausweis
- Namen und Vornamen der Eltern
- Wohn- oder Aufenthaltsort, Adresse, Geschäftsadresse
- Angaben der Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax, E-Mail und Pager
- Zivilstand, Geburtsdaten sowie Namen und Vornamen des Ehegatten und Angehöriger
- Gesetzliche Vertreter
- Beruf, Inhaberverhältnisse von Firmen
- Militärische Einteilung
- Verbindungen
- Personen- und Fahndungshinweise
In der Regel können folgende Grunddaten über juristische Personen und andere Körperschaften und Anstalten gespeichert werden:
- Name, Sitz, Verwaltungsdomizil und Form
- Adressen, Angaben der Kommunikationsmittel
- Daten über Inhaber, Vertreter und verantwortliche Personen
- Angaben aus dem Handelsregister
- Verbindungen
- Personen- und Fahndungshinweise
Angaben über die politische und religiöse Tätigkeit oder Gesinnung werden nicht gespeichert.