Lexipedia

354.311

Beschluss des Regierungsrates zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit

Vom 03.01.1978 (Stand 01.01.2000)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,

in Ausführung von Art. 1 und 2 der interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit vom 21. Januar 1976[1] sowie von Ziff. 2 des Beschlusses des Grossen Rates des Kantons Schaffhausen vom 25. Oktober 1976 über den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit[2],

beschliesst:

Art. 1

Der Regierungsrat entscheidet über die polizeiliche Hilfeleistung an andere Kantone und ersucht diese um polizeiliche Unterstützung im Kanton Schaffhausen gemäss Art. 1 lit. b der Vereinbarung.

In dringenden Fällen entscheidet darüber das Finanzdepartement. Der Regierungsrat ist unverzüglich zu unterrichten. *

Art. 2

Dehnt sich eine Polizeiaktion von einem der Vereinbarung angehörenden Nachbarkantone auf das Gebiet des Kantons Schaffhausen aus, so ist der Regierungsrat zuständig, dem Einsatz kantonsfremder Polizei zuzustimmen. In dringenden Fällen genügt die vorläufige Einwilligung des Polizeikommandos (Art. 2 Abs. 3 der Vereinbarung).

Art. 3

Bei gemeinsamen Kontrollen verkehrs- und kriminalpolizeilicher Art im Sinne von Art. 1 lit. a der Vereinbarung entscheidet das Polizeikommando über die gegenseitige Hilfeleistung.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft[3] und ist in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Abl. 1978, S. 1

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
03.01.1978 03.01.1978 Erlass Erstfassung Abl. 1978, S. 1
14.12.1999 01.01.2000 § 1 Abs. 2 geändert Abl. 1999, S. 1833

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 03.01.1978 03.01.1978 Erstfassung Abl. 1978, S. 1
§ 1 Abs. 2 14.12.1999 01.01.2000 geändert Abl. 1999, S. 1833
Beschluss des Regierungsrates zur interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit | Lexipedia | Lexipedia