Eine Klasse darf in der Regel nicht mehr umfassen als: *
- Kindergarten:
22 Schüler
- Primarschule:
- Orientierungsschule, nach Ablauf der Probezeit:
- Schulabteilungen der Orientierungsschule mit zusammengelegten Klassen, nach Ablauf der Probezeit:
- Kantonsschule, nach Ablauf der Probezeit: 25 Schüler, maximal 30 Schüler
Eine Klasse soll nicht mehr umfassen als: *
- Sonderklassen:
12 Schüler
- Handarbeit, Hauswirtschaft, Werkunterricht:
Bei tiefen Schülerzahlen gemäss Abs. 1 lit. a–d und Abs. 2 sind die Gemeinden verpflichtet, die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden zu prüfen. *
Die Maximalzahl der Schüler in den Klassen der Sonderschulen wird auf Antrag des Erziehungsdepartementes durch den Regierungsrat bestimmt. *
Unterricht in Wahlfächern und fakultativen Fächern wird in der Regel nur erteilt, wenn mindestens acht Schüler sich zum Besuch des Kurses verpflichten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Erziehungsdepartementes. *
Gemeinsamer Unterricht von Schülern verschiedener Klassen, Abteilungen und Schulen ist einzurichten, wenn die Lehrpläne und die Zahl der Schüler es gestatten.
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