Der Erziehungsrat ist zuständig für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung von privaten Schulen.
Die Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I des Erziehungsdepartements ist zuständig für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung von privatem Unterricht und vorübergehendem privatem Unterricht.
Die Aufsicht über private Schulen, privaten Unterricht und vorübergehenden privaten Unterricht obliegt dem kantonalen Schulinspektorat.