Die Vereinbarung gilt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II.
Sie regelt für spezifisch strukturierte Ausbildungsgänge zur Förderung von Hochbegabten in allen Bereichen:
- den interkantonalen Zugang
- die Stellung der Schülerinnen und Schüler
- die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Schülerinnen und Schüler den Trägern der Schulen leisten
Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft oder Mitfinanzierung von Schulen oder von dieser Vereinbarung abweichende Abgeltungen für den Schulbesuch regeln, gehen dieser Vereinbarung vor.