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410.233

Beschluss über den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003

Vom 16.12.2003 (Stand 16.12.2003)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,
beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Schaffhausen tritt der interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 bei.

Die Zahlungsbereitschaft des Kantons für Angebote der Sekundarstufe I ist abhängig von der Bedingung, dass die jeweilige Wohnsitzgemeinde des Schülers bzw. der Schülerin oder bei deren Ablehnung die Erziehungsberechtigten die Hälfte des zu entrichtenden Schulgeldes übernehmen.

Das Erziehungsdepartement wird ermächtigt festzulegen, von welchen angebotenen Ausbildungsgängen der Kanton Schaffhausen Gebrauch machen will sowie von welchen weiteren Bedingungen er die Zahlungsbereitschaft abhängig macht.

Dieser Beschluss ist zusammen mit der Vereinbarung im Amtsblatt zu veröffentlichen[1] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Abl. 2004, S. 1866

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
16.12.2003 16.12.2003 Erlass Erstfassung Abl. 2004, S. 1866

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 16.12.2003 16.12.2003 Erstfassung Abl. 2004, S. 1866