Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich der Sonderpädagogik zusammen mit dem Ziel, den in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft[1], in der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule[2] und im Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen[3] statuierten Verpflichtungen nachzukommen. Insbesondere:
- legen sie das Grundangebot fest, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert
- fördern sie die Integration dieser Kinder und Jugendlichen in der Regelschule
- verpflichten sie sich zur Anwendung gemeinsamer Instrumente