Die SAB führt eine auf die schulische Problemstellung bezogene Abklärung durch. Im Anschluss daran weist sie auf unterstützende Bedingungen hin, empfiehlt spezielle Förderung und zeigt schulische Massnahmen auf.
Die SAB stellt einen begründeten Antrag bei Massnahmen, die vom Lehrplan der Regelschule abweichen. Dazu gehören insbesondere die Zuteilung in eine Sonderklasse (mit Ausnahme der Einschulungsklasse), das Beantragen von individualisierten Lernzielen und die Dispensation von einem Schulfach.
Die SAB stellt einen begründeten Antrag auf integrative oder separative Sonderschulung gemäss Sonderschulverordnung. Alle angeordneten Massnahmen inklusive der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen werden hinsichtlich Notwendigkeit des Förderbedarfs periodisch überprüft.
Die SAB nimmt schriftlich Stellung insbesondere bei Problemstellungen betreffend das Klassenüberspringen, bei einem vorzeitigen Eintritt in die Primarschule oder bei einem Antrag der Schulbehörde an den Erziehungsrat auf vorzeitigen Ausschluss aus der Schulpflicht.