Diese Verordnung regelt die Intensivweiterbildung der Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen der Primar- und Sekundarstufe I.
Die Intensivweiterbildung erfolgt durch den Besuch eines Vollzeitkurses Langzeitweiterbildung oder durch ein Wirtschaftspraktikum im Rahmen des Projekts «Lehrpersonen in die Wirtschaft». Sie ermöglicht es, sich mit beruflichen Themen vertieft zu befassen.