Der Staat richtet den Gemeinden Subventionen aus an: *
- Neu-, Aus- und Umbauten von Schulhäusern, Turnhallen, Kindergärten, Schülerhorten, Kinderkrippen, Schulzahnkliniken und Schulverlegungsunterkünfte samt ihren festen inneren Einrichtungen sowie an die Anlage von Turn- und Spielplätzen und Schwimmbädern
- Aufwendungen für Heizungs-, Sanitär-, und Elektro- Installationen usw. im Innern der unter lit. a genannten Bauten
- Einrichtungen von Schulküchen und Schülerwerkstätten sowie an Sammlungs- und Demonstrationszimmern, Badeanlagen usw.
- Beiträge der Gemeinden an Kindergärten, Schülerhorte, Kinderkrippen und Schulverlegungsunterkünfte sowie für Schwimm-, Sport- und ähnliche Anlagen, die von Dritten errichtet werden