Bei Neubauten sind die im Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung aufgeführten Baukosten sämtlicher schulisch genutzter Räumlichkeiten und Plätze subventionsberechtigt.
Bei Aus- oder Umbauten sind diejenigen Baukosten subventionsberechtigt, welche wertvermehrend sind oder deren Infrastrukturanteil einem Neubau entspricht.
Nicht subventionsberechtigt im Sinne von Art. 2 lit. a und c des Subventionsgesetzes[2] sind:
- sämtliche Bauten und Plätze, welche mehrheitlich ausserschulisch genutzt werden
- sämtliche werterhaltende Bauten und Plätze sowie Instandhaltungskosten