Die Entschädigung für die schulärztliche Tätigkeit bemisst sich nach der jeweils geltenden Position des TARMED unter Anwendung des aktuellen Taxpunktwertes der Ärztegesellschaft Schaffhausen / Ostschweiz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
In der Entschädigung sind die Kosten für die Praxisinfrastruktur sowie das Praxispersonal enthalten.
Bei der Durchführung öffentlicher Impfungen gegen die Kinderlähmung wird dieselbe Entschädigung ausgerichtet.