An die Kosten der konservierenden Behandlungen richtet der Kanton einen Beitrag von einem Drittel aus. In Härtefällen kann das Erziehungsdepartement, auf begründetes Gesuch hin, den Beitrag auf höchstens 50% erhöhen. Massgebend ist der durchschnittliche Taxpunktwert bei den privaten Zahnärzten im Kanton.
Das Erziehungsdepartement legt den jeweils gültigen Taxpunktwert für die Schulzahnklinik fest.