Sonderklassen sind Kleinklassen für Schüler der Primar- und Orientierungsschule, die zufolge von Beeinträchtigungen ihrer Lernfähigkeit dem Unterricht in einer Regelklasse auf die Dauer nicht zu folgen vermögen (Art. 21 Schulgesetz), jedoch keiner Sonderschule im Sinne von Art. 18 Abs. 3 des Schulgesetzes zugewiesen werden müssen.
Eine Sonderklasse soll nicht mehr als zwölf Schüler und in der Regel nicht mehr als 4 Jahrgänge umfassen (§ 10 Abs. 3 lit. a Schuldekret[2]).
Die Schüler der Sonderklassen sind nach Möglichkeit in der gleichen Schulanlage zu unterrichten wie die gleichaltrigen Schüler der Regelklassen, das heisst im Quartierschulhaus oder regional.