Dem Sonderschulrat gehören fünf bis sieben Mitglieder an. Er setzt sich zusammen aus: *
- 1 Mitglied aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten
- 1 Mitglied als Vertrauensperson des Personals
- 2 Mitgliedern als Vertretung der Gemeinden
- 1 bis 3 weiteren Mitgliedern, vorzugsweise mit Wohnsitz im Kanton. Der Vorsteher bzw. die Vorsteherin des Erziehungsdepartementes ist von Amtes wegen Mitglied
Die Mitglieder werden in der Regel auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt und sind nach Ablauf einer Amtsdauer jeweils wieder wählbar. Die Amtsdauer entspricht jener der kantonalen Behörden. *
Die Vertreterin oder den Vertreter der Erziehungsberechtigten bzw. die Vertrauensperson des Personals wählt der Regierungsrat auf Antrag des Elternrates resp. der Betriebskommission. *
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer nimmt mit beratender Stimme und mit dem Recht, Anträge zu stellen, an den Sitzungen des Sonderschulrates teil. *
Der Sonderschulrat kann weitere Personen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen beiziehen. *
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