Das Gesetz dient dem Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 und regelt für sämtliche Berufsbereiche ausserhalb der Hochschulen:
- die berufliche Grundbildung, einschliesslich der Berufsmaturität
- die höhere Berufsbildung
- die Weiterbildung
- die Qualifikationsverfahren
- die Bildung von Bildungsverantwortlichen
- die Zuständigkeit und die Grundsätze der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Der Regierungsrat kann den Geltungsbereich dieses Gesetzes oder bestimmter Gesetzesteile auf Bereiche ausdehnen, die dem Berufsbildungsgesetz nicht unterstellt sind, und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen erlassen.