Die Aufsichtskommissionen der Höheren Fachschulen bestehen aus höchstens sechs Mitgliedern. Sie setzen sich zusammen aus Personen der Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, insbesondere Vertretungen der Organisationen der Arbeitswelt oder Betrieben, welche die verschiedenen Ausbildungsrichtungen angemessen vertreten.
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:
- eine Vertretung des Erziehungsdepartements
- der Rektor bzw. die Rektorin
- eine Vertretung der Dozierenden
Für die Aufsichtskommission der kantonalen Höheren Fachschule bestimmt das Erziehungsdepartement den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder. Im Übrigen konstituieren sich die Aufsichtskommissionen der Höheren Fachschulen selbst.
Die Aufsichtskommissionen können weitere Fachleute mit beratender Stimme für die Behandlung einzelner Geschäfte beiziehen. Für besondere Kompetenz- oder Leistungsbereiche können sie Geschäfte einer Fachkommission übertragen.
Die Aufsicht über die Höheren Fachschulen kann auch von den Aufsichtskommissionen der Berufsfachschulen übernommen werden.
Die Aufsichtskommissionen beraten und beaufsichtigen die Berufsfachschulen in Fragen der Höheren Fachschulen. Sie haben folgende Aufgaben:
- Aufsicht über die Schulentwicklung
- Aufsicht über die Realisierung der Schulführungsziele
- Aufsicht über die Qualitätssicherung und ‑entwicklung, insbesondere durch Mitwirkung bei der Qualifikation der Lehrenden
- Beratung der Schulleitung bezüglich Grundsatzfragen der Höheren Berufsbildung
- Bestätigung der Prüfungsexpertinnen und ‑experten
Der Träger der Höheren Fachschule kann der jeweiligen Aufsichtskommission weitere Aufgaben übertragen.
Die Aufsichtskommissionen geben sich eine Geschäftsordnung.