Für Lernende in arbeitsbegleitenden Berufsvorbereitungslehrgängen ohne Vorlehrvertrag und für Lernende in vollzeitlichen Berufsvorbereitungslehrgängen wird bei ausserkantonalem Wohnsitz – vorbehältlich einer anwendbaren interkantonalen Vereinbarung – ein Schulgeld von Fr. 200.00 pro Semesterlektion in Rechnung gestellt. Die Dienststelle Berufsbildung und Berufsberatung kann das Schulgeld in finanziellen Härtefällen auf begründetes Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen. *
Für Lernende mit Vorlehrvertrag wird bei ausserkantonalem Vorlehrort und ausserkantonalem Wohnsitz – vorbehältlich einer anwendbaren interkantonalen Vereinbarung – ein Schulgeld von Fr. 200.00 pro Semesterlektion in Rechnung gestellt. Die Dienststelle Berufsbildung und Berufsberatung kann das Schulgeld in finanziellen Härtefällen auf begründetes Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen. *
Für nichtberufsspezifisches, allgemeines Schulmaterial werden pro Schuljahr folgende Gebühren erhoben:
- von Lernenden in vollzeitlichen Berufsvorbereitungslehrgängen: Fr. 400.00
- von Lernenden in arbeitsbegleitenden Berufsvorbereitungslehrgängen ohne Vorlehrvertrag: Fr. 400.00
- von Lernenden in arbeitsbegleitenden Berufsvorbereitungslehrgängen mit Vorlehrvertrag: Fr. 200.00
Lehrmittelkosten sowie Kosten für Exkursionen und andere obligatorische Veranstaltungen werden den Lernenden weiterverrechnet.
Weitere Gebühren werden erhoben für:
- Ersatz von Schüler- oder Lernendenausweisen, pro Ausweis: Fr. 20.00
- Erstellen von Duplikaten von Semester- oder Schlusszeugnissen, pro Zeugnis: Fr. 20.00
Die zuständige Schulleitung kann die Gebühren gemäss Abs. 3 bis 5 in finanziellen Härtefällen oder bei Vorliegen ausserordentlicher Umstände auf begründetes Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen.