Die Mitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen folgende Entschädigungen:
- für Sitzungen bis zu einer Dauer von vier Stunden, pauschal:
Fr. 200.00
- für jede weitere volle Stunde:
Fr. 50.00
- maximal pro Sitzung:
Fr. 400.00
- für Beschlüsse im Zirkularverfahren, pauschal:
Fr. 40.00
- die Vorsitzenden erhalten für die Sitzungsleitung zusätzlich, pauschal pro Sitzung:
Fr. 150.00
Im Sitzungsgeld enthalten sind die Sitzungsvor- und ‑nachbereitung, die Zeitaufwände für die Hin- und Rückreise sowie allfällige Reisespesen.
Für die Mitarbeit in den vom Berufsbildungsrat, von den Kommissionen oder vom Erziehungsdepartement eingesetzten Ausschüssen, Subkommissionen und Arbeitsgruppen werden Sitzungsgelder nach Abs. 1 ausgerichtet.
Mitglieder und Vorsitzende, welche dem Berufsbildungsrat oder einer Kommission von Amtes wegen angehören, erhalten kein Sitzungsgeld. Der damit zusammenhängende Zeitaufwand gilt als Arbeitszeit.