Als Leistungsnachweise gelten Prüfungen sowie schriftliche und mündliche Arbeiten, die der Beurteilung dienen.
Die Zahl der Leistungsnachweise pro Semester resp. pro Jahr in den Ergänzungs- und Schwerpunktfächern soll in der Regel der Zahl der Wochenlektionen des Fachs entsprechen. Für eine fundierte Zeugnisnote sind mindestens zwei Leistungsnachweise erforderlich.
Die Termine für die Leistungsnachweise sind von den Lehrpersonen in Absprache mit den Klassen festzulegen.
Um eine Häufung von Leistungsnachweisen am Ende des Semesters zu vermeiden, ist eine frühzeitige Planung notwendig. Als Richtzahlen gelten: höchstens ein Leistungsnachweis pro Tag und drei Leistungsnachweise pro Woche.
Versäumte Leistungsnachweise sind grundsätzlich nachzuholen; Lehrpersonen und Schüler bzw. Schülerin setzen den Termin wenn möglich gemeinsam fest.
Benutzen Schüler und Schülerinnen unerlaubte Hilfsmittel oder verschaffen sie sich anderweitig unerlaubte Vorteile, so kann dies mit Disziplinarmassnahmen gemäss § 31 Abs. 1 Ziff. 4 bis 8 dieser Verordnung geahndet werden. Über einen Notenabzug oder die Wiederholung des Leistungsnachweises entscheidet die zuständige Lehrperson. Notenabzüge sind schriftlich zu begründen.