Von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigte nicht im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind, wird ein jährliches Schulgeld erhoben.
Das jährliche Schulgeld richtet sich in seiner Höhe nach den Schulbeiträgen gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen)[1].
Bei Wohnsitz im Ausland, ausgenommen in Büsingen, erhöht sich das jährliche Schulgeld gemäss Abs. 2 um Fr. 1'000.00.