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413.107

Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule

Vom 17.05.1993 (Stand 01.08.1993)

Präambel

Die Aufsichtskommission der Kantonsschule Schaffhausen,

gestützt auf Art. 49 des Schulgesetzes vom 27. April 1981[1],

beschliesst:

Art. 1 Recht auf Zusammenschluss

Die Schüler und Schülerinnen sind berechtigt, sich in einer Schülerorganisation zusammenzuschliessen (Art. 49 Schulgesetz).

Art. 2 Ziele

Die Schülerorganisation vertritt die Schülerschaft in Schule und Öffentlichkeit, dient dem Kontakt zwischen Schüler- und Lehrerschaft, pflegt das Gespräch mit der Schulleitung und fördert die Schulgemeinschaft.

Sie ermöglicht den Kantonsschülern und ‑schülerinnen, Rechte auszuüben, Verantwortung zu übernehmen und demokratisch an der Gestaltung der Schule und des Schullebens mitzuwirken.

Art. 3 Mitgliedschaft

Jede Schülerin und jeder Schüler einer Maturitätsabteilung oder der Diplommittelschule ist Mitglied der Schülerorganisation der Mittelschule.

Jede Studentin und jeder Student der Seminarabteilungen ist Mitglied des Studentenforums.

Art. 4 Statuten

Die Organe der Schülerorganisation der Mittelschule und des Studentenforums sowie deren Kompetenzen sind in Statuten festzulegen.

Die Statuten und deren Änderung müssen von der Rektoratskommission genehmigt werden.

Art. 5 Schülerversammlung

Der Schülerorganisation wird einmal pro Semester für eine wichtige Schülerversammlung eine Lektion zur Verfügung gestellt.

Art. 6 Mitspracherecht

Das Mitspracherecht der Schülerorganisation ist in der Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Lehrerkonferenzen der Kantonsschule[2] geregelt.

Art. 7 Kontaktpersonen

Die Kantonsschulkonferenz bestimmt zwei Hauptlehrkräfte, die als Kontakt- und Vertrauensleute die Beziehungen zwischen Lehrerschaft und Schülerorganisation besonders pflegen.

Art. 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[3] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Sie ersetzt die Verordnung betreffend die Stellung, die Rechte und Pflichten der Schülerorganisation der Kantonsschule Schaffhausen vom 3. Dezember 1984.

Egress

Abl. 1993, S. 557

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
17.05.1993 01.08.1993 Erlass Erstfassung Abl. 1993, S. 557

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 17.05.1993 01.08.1993 Erstfassung Abl. 1993, S. 557