Die Schüler und Schülerinnen sind berechtigt, sich in einer Schülerorganisation zusammenzuschliessen (Art. 49 Schulgesetz).
413.107
Verordnung der Aufsichtskommission über die Schülerorganisation der Kantonsschule
Präambel
gestützt auf Art. 49 des Schulgesetzes vom 27. April 1981[1],
Art. 1 Recht auf Zusammenschluss
Art. 2 Ziele
Die Schülerorganisation vertritt die Schülerschaft in Schule und Öffentlichkeit, dient dem Kontakt zwischen Schüler- und Lehrerschaft, pflegt das Gespräch mit der Schulleitung und fördert die Schulgemeinschaft.
Sie ermöglicht den Kantonsschülern und ‑schülerinnen, Rechte auszuüben, Verantwortung zu übernehmen und demokratisch an der Gestaltung der Schule und des Schullebens mitzuwirken.
Art. 3 Mitgliedschaft
Jede Schülerin und jeder Schüler einer Maturitätsabteilung oder der Diplommittelschule ist Mitglied der Schülerorganisation der Mittelschule.
Jede Studentin und jeder Student der Seminarabteilungen ist Mitglied des Studentenforums.
Art. 4 Statuten
Die Organe der Schülerorganisation der Mittelschule und des Studentenforums sowie deren Kompetenzen sind in Statuten festzulegen.
Die Statuten und deren Änderung müssen von der Rektoratskommission genehmigt werden.
Art. 5 Schülerversammlung
Der Schülerorganisation wird einmal pro Semester für eine wichtige Schülerversammlung eine Lektion zur Verfügung gestellt.
Art. 6 Mitspracherecht
Das Mitspracherecht der Schülerorganisation ist in der Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Lehrerkonferenzen der Kantonsschule[2] geregelt.
Art. 7 Kontaktpersonen
Die Kantonsschulkonferenz bestimmt zwei Hauptlehrkräfte, die als Kontakt- und Vertrauensleute die Beziehungen zwischen Lehrerschaft und Schülerorganisation besonders pflegen.
Art. 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[3] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Sie ersetzt die Verordnung betreffend die Stellung, die Rechte und Pflichten der Schülerorganisation der Kantonsschule Schaffhausen vom 3. Dezember 1984.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 17.05.1993 | 01.08.1993 | Erlass | Erstfassung | Abl. 1993, S. 557 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 17.05.1993 | 01.08.1993 | Erstfassung | Abl. 1993, S. 557 |