Für die Gebühren im Rahmen der Aufnahme zum Studium gelten folgende Gebührenrahmen:
- Einschreibegebühr:
Fr. 100.00 bis Fr. 200.00
- Gebühr für Eignungsabklärung als Zulassungsvoraussetzung:
Fr. 200.00 bis Fr. 300.00
- Gebühr für die Deutschprüfung von fremdsprachigen Bewerberinnen und Bewerbern:
Fr. 200.00 bis Fr. 300.00
- Wechsel von einer anderen Pädagogischen Hochschule in einen laufenden Studiengang:
Fr. 100.00 bis Fr. 300.00
Für die Gebühren während des Studiums gelten folgende Gebührenrahmen:
- Studiensemestergebühr:
Fr. 650.00 bis Fr. 800.00
- Gebühr für Diplomprüfungen:
Fr. 250.00 bis Fr. 400.00
- Gebühr für die Wiederholung von Modulen:
Fr. 100.00 bis Fr. 200.00
- Gebühr für die Wiederholung von Praxisphasen:
Fr. 300.00 bis Fr. 400.00
- Gebühren für die Wiederholung von Diplomprüfungen:
Fr. 150.00 bis Fr. 400.00
Ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder ihren Wohnsitz weniger als zwei Jahre vor Studienbeginn in die Schweiz verlegt haben, bezahlen zusätzliche Studiensemestergebühren bis maximal Fr. 700.00.
Für administrative Dienstleistungen werden Gebühren von maximal Fr. 200.00 erhoben.
Die Kosten für freiwilligen Instrumentalunterricht betragen pro Semester max. Fr. 400.00.
Die Gebühren für Hörerinnen und Hörer betragen pro Semester maximal Fr. 600.00.
Die jeweils konkrete Gebühr wird vom Hochschulrat in einem Gebührenreglement festgelegt.
Die Kosten für Lehrmittel, persönliche Unterrichtsmaterialien und ‑utensilien sowie Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten oder Kosten für Eintritte bzw. die Benützung sozialer, kultureller und sportlicher Einrichtungen sind von den Studierenden selbst zu tragen. Ebenfalls müssen die Studierenden die Kosten für Kurse und Angebote von externen Anbietern selbst tragen (Sprachkurse, Kurse Rettungsschwimmen, Schneesportmodul etc.).
Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung bereits erhobener Gebühren.
Der Hochschulrat kann auf Antrag der Hochschulleitung die Gebühren in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen.