Für Kontaktveranstaltungen besteht eine Präsenzpflicht von 85%.
Wer die Präsenzpflicht aus wichtigen Gründen wie Krankheit oder Unfall nicht einhalten kann, hat die Studiengangsleitung umgehend zu informieren und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Krankheit und Unfall müssen durch ein Arztzeugnis belegt werden. Studierende beschaffen sich selbstverantwortlich die versäumten Inhalte bzw. Informationen.
Wenn die Minimalanforderungen betreffend Präsenz unentschuldigt nicht erfüllt sind, müssen die Studierenden Nachleistungen erbringen oder das jeweilige Modul wird als «nicht bestanden» bewertet.
Prozess- und erfahrungsbezogene Sequenzen müssen vollumfänglich absolviert werden. Die Zertifikatsarbeit kann nicht kompensiert, sondern nur nachgeholt werden.
Für die Sitzungen der Lerngruppe gilt, dass maximal ein Austausch verpasst werden darf. Grössere Fehlzeiten müssen durch zusätzliche selbstgestaltete Arbeit zuhanden der Lerngruppe kompensiert werden.
In der Supervision darf maximal eine Sitzung versäumt werden. Jede weitere verpasste Coachingsitzung muss durch ein Einzelcoaching im Rahmen von 1.5 Stunden bei der Supervisorin oder dem Supervisor nachgeholt werden. Die betroffenen Studierenden organisieren und finanzieren das Zusatzcoaching selbst und lassen die Erfüllung der Auflage gegenüber der Studiengangsleitung bestätigen.