Der dem Swisslos-Sportfonds zugewiesene jährliche Anteil des Kantons Schaffhausen aus dem Reingewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie wird wie folgt verwendet:
- als Beiträge an Sportanlagen zur Verbesserung der Sportinfrastruktur
- als Zuwendungen für die Anschaffung und Revision von Sportmaterial
- zur Unterstützung von zusätzlicher Sportförderung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zusprechung von Swisslos-Sportfonds-Beiträgen.
Nicht beanspruchte Beiträge bleiben im Swisslos-Sportfonds und stehen zur weiteren Verwendung im Sinne von Abs. 1 zur Verfügung. Zinsen werden dem Fonds gutgeschrieben.