Für das Projekt «Neubau Hallenbad KSS» der Kunsteisbahn- und Schwimmbadgenossenschaft Schaffhausen (KSS) wird ein Verpflichtungskredit in der Investitionsrechnung in Höhe von maximal Fr. 12'000'000.00 bewilligt (Kantonsbeitrag von 15% der Investitionskosten gemäss Kantonalem Sportanlagenkonzept).
415.110
Beschluss betreffend Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS» Schaffhausen
Präambel
Art. 1
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum.
Der Betrag gemäss Art. 1 vorstehend wird in Form einer Anteilsscheinzeichnung am Genossenschaftskapital der Kunsteisbahn- und Schwimmbadgenossenschaft Schaffhausen (KSS) gesprochen. Der Regierungsrat kann auf die Zeichnung der Anteilsscheine verzichten, sofern die Zahlung des Betrags im Zeitpunkt der Fälligkeit bei der KSS nicht zu einer Vorsteuerkürzung der Mehrwertsteuer führt.
Der Kredit entspricht dem Projekt- und Preisstand vom 1. Oktober 2020 (Schweizerischer Baupreisindex Hochbau, Grossregion Ostschweiz) und wird bis zur Fertigstellung des Objektes an die ausgewiesene Teuerung angepasst.
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft[1].
Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[2].
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 03.07.2023 | 19.11.2023 | Erlass | Erstfassung | Abl. 2023, S. 1194 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 03.07.2023 | 19.11.2023 | Erstfassung | Abl. 2023, S. 1194 |