Die Bemessung der Ausbildungsbeiträge erfolgt nach dem Fehlbetragssystem. Die Höhe der Ausbildungsbeiträge ergibt sich aufgrund eines Voranschlags, in welchem die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten den zumutbaren Eigenleistungen der gesuchstellenden Person und allfälligen Leistungen Dritter gegenübergestellt werden. *
Die Bemessung der Ausbildungsbeiträge gilt jeweils für ein Ausbildungsjahr und basiert auf den Verhältnissen zu Beginn der jeweiligen Bemessungsperiode.
Der ermittelte Ausbildungsbeitrag wird jeweils auf die nächsten Fr. 100.00 aufgerundet.