Als Kulturdenkmäler, die dem staatlichen Schutz unterstellt sind, gelten:
- kulturgeschichtliche Stätten der prähistorischen und historischen Zeit, wie Wohnhöhlen, Wohngruben, Pfahlbauten, Grabhügel, Gräber, Refugien, römische oder alemannische Niederlassungen usw.
- kulturgeschichtliche Bodenfunde an solchen Stätten oder an andern Stellen, wie menschliche Skelette, Werkzeuge, Geräte, Gefässe, Waffen, Schmuck, Münzen usw.
- Grenzsteine, Grenzzeugen, Wegkreuze, Schalensteine usw.
- geschichtlich oder künstlerisch wertvolle Bauten, wie Burgen, Burgruinen, Kirchen, Kapellen, öffentliche Gebäude und Privathäuser, auch einzelne Bauteile, wie Portale, Decken und Getäfer, Öfen, Wand- und Deckenmalereien, Skulpturen, Stukkaturen, Wappen usw.