Der Regierungsrat trifft die strategischen Entscheide zur Vorbeugung und Bewältigung der bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisse.
Die kantonale Führungsorganisation (KFO), die Partnerorganisationen, die wirtschaftliche Landesversorgung und Dritte sorgen gemäss ihrem Auftrag für die Vorbeugung und Bewältigung der bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisse. *
Das Amt für Bevölkerungsschutz und Armee erfüllt sämtliche Aufgaben im Bevölkerungsschutz, welche in dieser Verordnung oder in Spezialerlassen nicht ausdrücklich der Regierung, einem bestimmten Departement, einer anderen Dienststelle oder den Gemeinden übertragen wurden. *
Das Finanzdepartement überwacht den Vollzug der Bevölkerungsschutzgesetzgebung und die Ausführung der Entscheide des Regierungsrates.