Besteht eine Gefahr für die Bevölkerung, wird sie alarmiert, wenn dies den zuständigen Stellen in der konkreten Situation notwendig erscheint. Die Alarmierung erfolgt mit stationären Sirenen und in Streusiedlungen mit mobilen Sirenen.
Die stationären Sirenen werden von der EZ/VLS oder von der Ersatzauslösestelle ferngesteuert ausgelöst. Ist die ferngesteuerte Auslösung nicht möglich, haben die Alarmierungsverantwortlichen und die Alarmauslöser der betroffenen Gemeinden für die Handauslösung der Sirenen vor Ort zu sorgen. *
Die EZ/VLS informiert mit der Fernauslösung auch die GFO/RFO sowie die Alarmierungsverantwortlichen und die Alarmauslöser der betroffenen Gemeinden. Ist eine ferngesteuerte Alarmauslösung nicht möglich, werden die Alarmierungsverantwortlichen und die Alarmauslöser sofort für eine notwendige Handauslösung aufgeboten. *
In den betroffenen Gemeinden mit Streusiedlungen haben die Alarmierungsverantwortlichen und die Alarmauslöser diese Region auch im Falle einer Fernauslösung selbständig mit den mobilen Sirenen zu alarmieren. *