Aus dem Winkelriedfonds können auf Gesuch hin Beiträge geleistet werden:
- an Vereinigungen, die sich dem Militär oder dem Zivilschutz widmen
- an das militärische Vorunterrichtswesen
- an das freiwillige, ausserdienstliche Schiesswesen
- an Angehörige der Armee und des Zivilschutzes oder ihre Angehörige, sofern sie durch die Militärdienst- oder Zivilschutzleistung in finanzielle Bedrängnis geraten und nicht die Militärversicherung oder eine andere Institution genügend für die Unterstützung aufkommt