Zuständiges Departement für die Ausübung der Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenbestandteile und Munition ist das Finanzdepartement. *
Es bezeichnet die Sachverständigen für die Abnahme von Prüfungen zur Erlangung von Waffenhandelsbewilligungen und Waffentragbewilligungen und regelt die Prüfungsorganisation.