Die Zivilschutzkommandantin oder der Zivilschutzkommandant bekleidet den Grad eines Oberstleutnants, seine Stellvertretung den Grad eines Majors.
Das Amt für Bevölkerungsschutz und Armee legt die weiteren Dienstgrade fest. Diese sind dem Finanzdepartement zur Genehmigung zu unterbreiten. *
Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Finanzdepartementes befördert die hauptamtlichen Mitarbeitenden des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee, welche der ZSO zugeteilt sind. *
Die ZSO kann Schutzdienstpflichtige befördern, wenn sie die erforderliche Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee genehmigt die Beförderungen. *
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung zu einem bestimmten Grad.