Zur weiteren Sicherstellung einer den qualitativen Anforderungen entsprechenden Rechnungsprüfung, zum optimalen Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen und im Hinblick auf eine spätere Schaffung einer gemeinsamen Finanzkontrolle werden die heutigen Dienststellen unter der Bezeichnung «Finanzkontrolle von Kanton und Stadt Schaffhausen» (im Folgenden Finanzkontrolle) zusammengeführt und per 1. Dezember 2000 einer gemeinsamen Leitung unterstellt.
Die Kompetenzen der Stimmberechtigten und der Parlamente der beiden Gemeinwesen werden durch die vorliegende Vereinbarung nicht eingeschränkt.