Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der kantonalen und städtischen Finanzaufsicht. Als solches unterstützt sie:
- den Grossen Rat (Kantonsrat) und die Geschäftsprüfungskommission sowie den Grossen Stadtrat und die Geschäftsprüfungskommission bei der Ausübung ihrer Oberaufsicht über die kantonale und städtische Verwaltung. Die Finanzkontrolle kann der zuständigen Geschäftsprüfungskommission auf deren Anfrage direkt Auskünfte erteilen. Die Auskünfte werden auch dem zuständigen Mitglied des Regierungsrates oder Stadtrates zur Kenntnis gebracht
- den Regierungsrat und das Finanzdepartement sowie den Stadtrat und das Finanzreferat bei der Aufsicht über die Verwaltung