Die Finanzkontrolle prüft die Finanzen der kantonalen Verwaltung, der Rechtspflege und der unselbständigen kantonalen Anstalten.
Das Finanzdepartement kann die Prüfung der Finanzen von unselbständigen kantonalen Anstalten auch qualifizierten Revisionsfirmen übertragen.
Mit Zustimmung des Finanzdepartements kann der Finanzkontrolle auch die Prüfung der Rechnungen Dritter übertragen werden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder vom Kanton wesentliche Finanzhilfe erhalten.