Der Finanzausgleich mildert die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und Belastung zwischen den Gemeinden.
Er umfasst den Ressourcen- und Lastenausgleich sowie die Sonderbeiträge. Letztere werden aus dem Finanzausgleichsfonds entrichtet.
Der Ressourcen- beziehungsweise der Lastenausgleich wird zu gleichen Teilen vom Kanton und von den Gemeinden, deren relative Steuerkraft über dem Ausgleichsziel liegt beziehungsweise von den Gemeinden mit unterdurchschnittlichen Lasten, finanziert.