Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich und das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen, letzteres vertreten durch den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, übertragen die Konzession für eine Wasserwerksanlage am Rhein bei Eglisau, datiert Bern, den 3. September 1913, und Waldshut, den 20. Juni 1913, unter Vorbehalt der Genehmigung der Übertragung durch die zuständigen Behörden, an die Aktiengesellschaft Nordostschweizerische Kraftwerke in Baden.
Mit der Konzession gehen über:
| 1. | das Projekt für die Ausführung der Wasserwerksanlage mit sämtlichen Plänen, wie sie von den Projektverfassern und den Oberbauleitern aufgestellt worden sind | ||
| 2. | die von den Konzessionsinhabern erworbenen Pojektvorarbeiten für ein Rhein–Glatt–Tösswerk sowie das Projekt für den Umbau der Wasserkraftanlage der Mühle Rheinsfelden an der Glatt | ||