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731.110

Beschluss über die Genehmigung der Gründungsstatuten des Elektrizitätswerkes des Kantons Schaffhausen

Vom 11.12.2000 (Stand 11.12.2000)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen,
beschliesst:

Art. 1

Die vom Regierungsrat am 20. Juni 2000 erlassenen Statuten der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG werden genehmigt.

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Art. 21 der Statuten mit den Beträgen der Aktiven und Passiven gemäss Umwandlungsbilanz per 1. Oktober 2000 zu ergänzen sowie gegebenenfalls aus zwingenden handels- oder registerrechtlichen Gründen nötige Statutenanpassungen vorzunehmen.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[1] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Abl. 2000, S. 1842

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
11.12.2000 11.12.2000 Erlass Erstfassung Abl. 2000, S. 1842

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 11.12.2000 11.12.2000 Erstfassung Abl. 2000, S. 1842