Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des Programms zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Agglomeration Schaffhausen (Agglomerationsprogramm 1. Generation).
Das Programm zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur umfasst alle Massnahmen des Strassen-, Schienen- und Langsamverkehrs, die vom Bund mit Beiträgen aus dem Infrastrukturfonds mitfinanziert werden.