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743.110

Beschluss über die Einführung des integralen Tarifverbundes Schaffhausen (FlexTax) und den Anschluss an den Zürcher Verkehrsverbund (Z-Pass)

Vom 06.04.2009 (Stand 01.01.2016)

Präambel

Der Kantonsrat Schaffhausen,
beschliesst:

Art. 1

Zur Einführung des integralen Tarifverbundes Schaffhausen und dessen Verknüpfung mit dem Zürcher Verkehrsverbund wird ein jährlicher Staatsbeitrag von Fr. 300'000.00 bewilligt[1].

Art. 2

Der Staatsbeitrag an die ungedeckten Betriebskosten des Ortsverkehrs der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wird gestützt auf Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs auf 18 Prozent festgelegt. *

Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Einwohnergemeinde Schaffhausen, die Tarifhoheit für den Ortsverkehr dem Tarifverbund Schaffhausen zu übertragen.

Art. 3

Gestützt auf Art. 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs befindet der Kantonsrat abschliessend über diesen Beschluss.

Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten[2].

Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[3] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Abl. 2009, S. 535, S. 813

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
06.04.2009 01.01.2010 Erlass Erstfassung Abl. 2009, S. 535, S. 813
11.01.2016 01.01.2016 § 2 Abs. 1 geändert Abl. 2016, S. 79, S. 171

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 06.04.2009 01.01.2010 Erstfassung Abl. 2009, S. 535, S. 813
§ 2 Abs. 1 11.01.2016 01.01.2016 geändert Abl. 2016, S. 79, S. 171