Der Kanton Schaffhausen gewährt den Schweizerischen Bundesbahnen zur anteilsmässigen Vorfinanzierung des Bundesbeitrags an die neue Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen beträgt maximal Fr. 11'300'000.00 und hat eine Laufzeit von sechs Jahren.
743.120
Beschluss betreffend anteilsmässiger Vorfinanzierung des Bundesbeitrags an die neue Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich (Darlehen an die SBB)
Vom 02.04.2012 (Stand 10.04.2012)
Präambel
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten in einem Vertrag mit der SBB und dem Kanton Zürich. Das Baudepartement wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Darlehensvertrag zu unterzeichnen.
Art. 3
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird ein Kredit in der Höhe von Fr. 11'300'000.00 bewilligt (Darlehen an die SBB).
Art. 4
Egress
Abl. 2012, S. 505
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 02.04.2012 | 10.04.2012 | Erlass | Erstfassung | Abl. 2012, S. 505 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 02.04.2012 | 10.04.2012 | Erstfassung | Abl. 2012, S. 505 |