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812.620

Beschluss über die Neuregelung der Zuständigkeiten in der Betreuung Abhängiger und in der Suchtberatung

Vom 22.09.2008 (Stand 22.09.2008)

Präambel

Der Kantonsrat Schaffhausen,
beschliesst:

Art. 1

Der Beschluss des Kantonsrats über einen Staatsbeitrag an den Verein für Jugendprobleme und Suchtmittelfragen für den Betrieb einer Auffangstelle vom 18. März 1985 (SHR 850.300) wird mit Wirkung per Ende 2008 aufgehoben.

Der Integration des Projektes «Heroingestützte Behandlung Schaffhausen» in den Leistungsauftrag der Spitäler Schaffhausen per 1. Januar 2009 wird zugestimmt, mit Übernahme der nicht anderweitig finanzierbaren Kosten durch den Kanton im Rahmen des Staatsvoranschlages 2009 (Jahreskontrakt der Spitäler Schaffhausen).

Mit der Integration des Projektes wird der Beschluss des Kantonsrates über einen Staatsbeitrag an die Stadt Schaffhausen für das Projekt heroingestützte Behandlung in der Stadt Schaffhausen vom 4. September 2000 (SHR 812.610) hinfällig. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beschluss ausser Kraft zu setzen[1] und aus der kantonalen Gesetzessammlung zu entfernen.

Diese Beschlüsse stehen unter Vorbehalt der Übernahme der Auffangstelle «Schärme» durch die Stadt Schaffhausen sowie der Aufhebung der Verordnung über die heroingestützte Behandlung schwer heroinabhängiger Personen in der Stadt Schaffhausen vom 2. April 2001 (RSS 890.1).

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[2] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Abl. 2008, S. 1357

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
22.09.2008 22.09.2008 Erlass Erstfassung Abl. 2008, S. 1357

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 22.09.2008 22.09.2008 Erstfassung Abl. 2008, S. 1357