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813.120

Beschluss des Kantonsrates betreffend die Übertragung des Areals Kantonsspital an die Spitäler Schaffhausen im Baurecht

Vom 14.09.2015 (Stand 01.01.2016)

Präambel

Der Kantonsrat Schaffhausen,
beschliesst:

Art. 1

Die Übertragung des Areals Kantonsspital an die Spitäler Schaffhausen im Baurecht wird genehmigt.

Der Übertragung der dem Baurechtsareal zugehörigen Gebäude und Anlagen an die Spitäler Schaffhausen im Rahmen einer Erhöhung des Dotationskapitals um Fr. 20'000'000.00 auf einen neuen Gesamtwert von Fr. 45'000'000.00 wird zugestimmt.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt zusammen mit der Änderung des Spitalgesetzes vom 14. September 2015 in Kraft[1].

Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[2] und in die kantonale Gesetzgebung aufzunehmen.

Egress

Abl. 2016, S. 453

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
14.09.2015 01.01.2016 Erlass Erstfassung Abl. 2016, S. 453

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 14.09.2015 01.01.2016 Erstfassung Abl. 2016, S. 453