Die Übertragung des Areals Kantonsspital an die Spitäler Schaffhausen im Baurecht wird genehmigt.
Der Übertragung der dem Baurechtsareal zugehörigen Gebäude und Anlagen an die Spitäler Schaffhausen im Rahmen einer Erhöhung des Dotationskapitals um Fr. 20'000'000.00 auf einen neuen Gesamtwert von Fr. 45'000'000.00 wird zugestimmt.